Lehramt an Gymnasien

Das Studium zum Lehramt an Gymnasien setzt sich in Hannover aus dem Fächerübergreifenden Bachelorstudiengang (FüBa) und dem Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien (Master LG) zusammen.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Zertifikatsprogrammes 3. Fach Lehramt an Gymnasien die Lehrbefähigung für ein drittes Unterrichtsfach zu erwerben.


Ordnungen & Dokumente Lehramt an Gymnasien

Informationen zum Zulassungsverfahren werden in den Auswahl- und Zugangsordnungen zum jeweiligen Studiengang geregelt. Dort sind die Details zur Zulassung und zum Verfahren, nach denen ein Studienplatz vergeben wird, genau aufgeführt.

In der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs sind die Studieninhalte und die zu erbringenden Leistungen aufgeführt. Die Prüfungsordnung ist die rechtlich verbindliche Grundlage des Studiums.


Prüfungsangelegenheiten


Bewerbung & Zulassung

Die Bewerbung zu den Studiengängen erfolgt über das Immatrikulationsamt der Leibniz Universität Hannover. Genauere Informationen finden Sie dazu auf den Bewerbungs- und Studiengangsseiten im zentralen Webauftritt.

Bewerbung zum Master

Der Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien ist ein eigener Studiengang, zu dem eine Bewerbung erfolgen muss.


Die Leibniz School of Education bietet jährlich im Dezember eine Infoveranstaltung zur Bewerbung zum Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien an.


Beratung: Alexandra Krüger

Anerkennung von Leistungen & Wechsel

  • Einstufungen bei Universitäts- oder Fachwechsel sowie Zweitstudien

    Einstufungen bei Universitäts- oder Fachwechsel sowie Zweitstudien

    Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an anderen Hochschulen in Deutschland Studien- und Prüfungsleistungen erbracht oder ein Studium abgeschlossen haben, und die ihr Studium an der Leibniz Universität Hannover fortsetzen möchten, oder Studierende der Leibniz Universität, die einen Fachwechsel in ein höheres Fachsemester anstreben, müssen für den gewünschten Studiengang eine Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragen.

    Eine Immatrikulation in die oben genannten Studiengänge kann nur erfolgen, wenn zuvor von den Fachberatungen der angestrebten Fächer eine Einstufungsempfehlung vorgenommen wurde und diese den Bewerbungsunterlagen beigefügt wurde. Der Antrag auf Einstufung ist daher rechtzeitig vor Ende des Bewerbungszeitraums zu stellen. Wenn ein Fachwechsel in das erste Fachsemester des neu gewählten Faches beantragt wird, ist keine Einstufungsempfehlung notwendig; hier reichen die Bewerbungsunterlagen aus.

    Verfahrensschritte:

    1. Einstufungsempfehlungen durch die Fachstudienberatung
    Suchen Sie die Fachberatungen (siehe Internetseite des jeweiligen Faches) für die Fächer auf, für die Einstufungen erfolgen sollen (in der Regel zwei Fächer). Die Fachberatung gibt aufgrund der im Original vorgelegten Nachweise über Studien- und Prüfungsleistungen für das betreffende Fach eine Empfehlung ab, für welches Studiensemester Sie immatrikuliert werden sollen.

    • Formular für die Einstufungsempfehlung

    Die Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen erfolgt erst nach erfolgreicher Immatrikultion.

    2. Bewerbung beim Immatrikulationsamt
    Die Einstufungsempfehlungen der Fachstudienberatungen werden zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Immatrikulationsamt abgegeben. Sie können eingeschrieben werden, wenn in dem gewünschten Studiengang dem Semester, für das Sie eingestuft wurden, ein freier Platz vorhanden ist und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen.


    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachreferentin für das Lehramt an Gymnasien

  • Anerkennung von ausländischen Lehramtsabschlüssen (Anpassungslehrgänge)

    Anerkennung von ausländischen Lehramtsabschlüssen (Anpassungslehrgänge)

    Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, sich einen ausländischen Lehramtsabschluss in Niedersachsen anerkennen zu lassen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die während des Studiums erbrachten Leistungen mit den Anforderungen der niedersächsischen Lehramtsausbildung übereinstimmen.

    Lehrkräfte aus dem EU-Ausland einschließlich Norwegen, Lichtenstein, Island und der Schweiz können eine Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG beantragen. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums.

    Lehrkräfte aus dem nichteuropäischen Ausland beantragen eine Feststellung der Gleichwertigkeit nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ebenfalls beim Kultusministerium.

     

    Im Ausland absolvierte und nicht ausreichende Lehramtsausbildung

    Hat die Prüfung durch das niedersächsische Kultusministerium ergeben, um welche weiteren Studien der vorliegende Studienabschluss ergänzt werden muss, damit die Anforderungen erfüllt werden, die in Niedersachsen für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst/ die Einstellung in den Schuldienst erforderlich sind, können Sie sich an der Leibniz Universität in ein Gasthörendenstudium für den Anpassungslehrgang einschreiben.

    Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zunächst an die Zentrale Einrichtung für Weiterbildung (ZEW) und orientieren Sie sich an dem Merkblatt zu den Anpassungslehrgängen im Lehramt.

     

    Im Ausland absolvierten und nicht abgeschlossene Lehramtsausbildung

    Bei im Ausland absolvierten und nicht abgeschlossenen Lehramtsausbildungen liegt die Zuständigkeit für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen auf ein Lehramtsstudium bei den niedersächsischen Universitäten.

  • Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen

    Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen

    Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten oder in anderen Studiengängen erbracht worden sind, kann nach erfolgter Immatrikulation während des laufenden Studiums beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragt werden.

    Verfahrensschritte:

    1. Formulare auf der Seite des Akademischen Prüfungsamtes herunterladen
    Die Formulare für die Anerkennung finden Sie auf der Internetseite des Prüfungsamtes:
    Achtung: Verwenden Sie bitte das entsprechende Formular für die für Sie geltende Prüfungsordnung.

    a) Formulare FüBa

    b) Formulare Master Lehramt an Gymnasien


    2. Formulare vom Fachberater / der Fachberaterin ausfüllen lassen
    Mit dem Formular und Ihren Leistungsnachweisen (Originale) wenden Sie sich nun an die jeweilige Fachberatungen (siehe Internetseite des Faches). Die Fachberatung vermerkt auf dem Formular Anerkennungsempfehlungen für die in dem betreffenden Fach erbrachten Leistungen. Bei Vorliegen einer benoteten Prüfungsleistung wird diese mit Note angerechnet, unbenotete Prüfungsleistungen werden ohne Note angerechnet.

    3. Ausgefülltes Formular beim Akademischen Prüfungsamt abgeben
    Das ausgefüllte Formular sowie die Originale oder beglaubigte Kopien der Leistungsnachweise werden an das Akademische Prüfungsamt weitergeleitet.

    4. Anerkennungen der Studien- und Prüfungsleistungen durch den Prüfungsausschuss
    Der Prüfungsausschuss entscheidet aufgrund der Empfehlungen der Fachberatungen über die Anerkennung.

    5. Weiterleitung der Anerkennung an das Prüfungsamt und Bescheide
    Das Akademische Prüfungsamt verbucht die Leistungen.

    Bitte beachten Sie, dass die Anerkennungen bis Anfang Juni im Akademischen Prüfungsamt eingereicht werden sollten, damit sie auch fristgerecht für die Bewerbung zum Master Lehramt an Gymnasien am 15.07. des Jahres verbucht werden können!


    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
    Leibniz Universität Hannover
    Akademisches Prüfungsamt
    Welfengarten 1
    30167 Hannover

    Tel. +49 511.762 - 2020 (Servicehotline)
    Fax +49 511.762 - 2137

    E-Mail studium@uni-hannover.de

Alexandra Krüger, M. Ed.
Adresse
Im Moore 11
30167 Hannover
Gebäude
Raum
418
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Im Moore 11
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