Prüfungsangelegenheiten
In diesem Bereich
finden Sie Informationen rund um die Prüfungen in Ihrem Studium.
Prüfungsausschüsse
Aktuelle Melde- und Prüfungstermine sowie Formulare
Mündlichen Masterprüfung
Auf den folgeden Seiten finden Sie Informationen zur mündlichen Masterprüfung in den Masterstudiengängen Lehramt an Gymnasien, Lehramt an berufsbildenden Schulen und Lehramt für Sonderpädagogik.
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Informationen zu Anrechnungen Lehramt an Gymnasien
- Informationen zu Anrechnungen Lehramt an berufsbildenden Schulen
- Informationen zu Anrechnungen Lehramt für Sonderpädagogik
- Informationen zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen
- Infoblatt zur Anrechnung von FH-Abschlüssen für die beruflichen Fachrichtungen Metall- und Elektrotechnik
- Anerkennung von Leistungen an der LUH
Vorziehen von Prüfungsleistungen
Grundsätzlich ist es möglich, Prüfungsleistungen aus einem Masterstudiengang vorzuziehen. dabei ist aber laut Präsidiumsbeschluss vom 16.11.2011 folgendes zu beachten:
Es steht den Fakultäten frei, eine Grundsatzentscheidung zu fällen, ob vorgezogene Prüfungsleistungen der Masterstudiengänge ermöglicht werden sollen und ggf. in welchen Studiengängen. Soweit Prüfungsleistungen eines Masterstudienganges bereits während des Bachelorstudiums zugelassen werden, sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
- Die oder der Studierende befindet sich 5. oder 6. Semester. Bei Studiengängen mit längerer Regelstudienzeit sind die beiden letzten Semester innerhalb der Regelstudienzeit zugrunde zu legen. Dies ist der Prüferin oder dem Prüfer durch Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen. In Ausnahmefällen können auch ein Semester oberhalb der Regelstudienzeit noch vorgezogene Prüfungsleistungen abgelegt werden.
- Die Anzahl der vorgezogen erbrachten Prüfungsleistungen darf 6 nicht überschreiten, die maximal damit erworbene Anzahl an Leistungspunkten darf 30 nicht überschreiten.
- Die Lehrpersonen einer Lehrveranstaltung/eines Moduls entscheiden, ob sie Studierende aus einem Bachelorstudiengang zur Prüfung des Masterstudienganges zulassen. Die Entscheidung wird dem Prüfungsamt durch die Lehrperson mitgeteilt.


