Studium > Nach dem Studium > Nachdiplomierung

Nachdiplomierung im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen

Absolventinnen und Absolventen des Lehramts an berufsbildenden Schulen an der Leibniz Universität Hannover können nach bestandener Erster Staatsprüfung den Hochschulgrad Diplom-Berufspädagoge / Diplom-Berufspädagogin beantragen.


Mit Erlass vom 16.07.2001 - 11.3.05 hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur die Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades Diplom-Berufspädagogin oder Diplom-Berufspädagoge an der Universität Hannover genehmigt. Die Ordnung ist im Verkündungsblatt 12/2001 der Leibniz Universität Hannover veröffentlicht.

Diese Möglichkeit besteht nicht für Absolventinnen und Absolventen von Masterstudiengängen im Bereich Technical Education.

Die Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades Diplom Berufspädagogin oder Diplom Berufspädagoge und den Antrag auf Nachdiplomierung finden Sie in unserem Downloadbereich.

 

Ihre Ansprechperson für die Antragstellung im ZfL ist:

Michaela Baldauf (Link zu Mitarbeiterseite einfügen)

Bitte beachten Sie, dass der Bearbeitungszeitraum 6 - 8 Wochen beträgt.

 

 

Letzte Änderung: 03.04.2012
 
Verantwortlich Anke Wagner