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Kann ich auch ohne Abitur bzw. Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung ein Lehramt studieren?

Der Hochschulzugang wird in Niedersachsen durch das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) geregelt.

Danach bestehen mehrere Möglichkeiten für einen Zugang zum Studium an der Universität auch ohne Abitur. Ohne fachliche Einschränkungen besteht eine Berechtigung u.a. für:

  • Meisterinnen und Meister,
  • Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker,
  • Staatlich geprüfte Betriebswirtinnen und Betriebswirte,
  • Nach einem Fortbildungsabschluss (gestzlich geregelt) mit mind. 400 Unterrichtsstunden,
  • oder einem Fachschulabschluss entsprechend der "Rahmenvereinbarung über Fachschulen" der Kultusministerkonferenz.

Folgende berufliche Qualifikationen berechtigen u.a. zu einem Studium in bestimmten Studiengängen:

  • drei Jahre Ausbildung und drei Jahre Tätigkeit in diesem Beruf,
  • Beruflich Qualifizierte nach einer Prüfung - auch Immaturen- oder Z-Prüfung genannt. Weitere Informationen zur Hochschulzugangsprüfung unter www.uni-hannover.de/hochschulzugang
  • Absolventen mit einer Fachhochschulreife für Studiengänge in der entsprechenden Fachrichtung, die zum Erwerb der Fachhochschulreife geführt hat.

Weitere Auskünfte erteilen die Zentrale Studienberatung und das Immatrikulationsamt der Leibniz Universität.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der kfsn.

Letzte Änderung: 11.04.2012
 
Verantwortlich Anke Wagner